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Gathmann Michaelis und Freunde | Detail

Deutsche Männer bevorzugt? Geförderte Beschäftigung muss allen Menschen gleiche Chancen bieten.

Der aktuelle Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW zeigt, dass die geförderte Beschäftigung nach § 16i SGB II aktuell nur einen Bruchteil der arbeitslosen Langzeitleistungsbeziehenden erreicht. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind dies nur vier Prozent. Aus Sicht von Michael Mommer, dem Geschäftsführer der AWO NRW ist das deutlich zu wenig. Vor allem bei Frauen und Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht Luft nach oben. Die AWO NRW fordert zudem eine Verkürzung der im Gesetz verankerten zeitlichen Zugangsvoraussetzungen: Warum muss sich Arbeitslosigkeit erst verfestigen, bevor Fördermaßnahmen greifen?

Wer vom Jobcenter zugewiesene Langzeitarbeitslose in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis einstellt, kann über den § 16i SGB II Förderung erhalten. Eigentlich ein gutes Instrument, von dem beide Seiten profitieren. Doch es werden nur 4 Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden überhaupt erreicht. Und diese sind, wie die Statistik der Bundesagentur für Arbeit belegt, vor allem deutsche Männer. Mehr als die Hälfte der Langzeitleistungsbeziehenden in NRW sind jedoch Frauen (52,4 %). In der Gruppe der Geförderten wird deutlich, dass es hier im Jahr 2021 NRW- weit lediglich 36,7% waren, also nur rund ein Drittel.

Bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist die Diskrepanz noch verheerender als bei den Frauen. Ihr Anteil unter den Leistungsbeziehenden liegt in NRW bei 42 %. Unter den vom Jobcenter den Unternehmen zugewiesenen Menschen in NRW, sind sie mit einem Anteil von 15,7 % in der Förderung deutlich unterrepräsentiert.

Teilzeit, Kinderbetreuung oder Sprachförderung müssen mitgedacht und Teil des Programms werden, so die Forderung der AWO NRW. „Ein Förderprogramm mit so viel Potential muss alle Menschen mitnehmen, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft“, fordert Michael Mommer. Kritisch sieht der Geschäftsführer der AWO NRW auch die Dauer der Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Jahren innerhalb der letzten sieben Jahre als Grundvoraussetzung. Dies müsse dringend deutlich verkürzt werden, zumal Zeiten wie Inhaftierung, Arbeitslosengeld I-Bezug oder Beschäftigung im Bundesfreiwilligendienst nicht einmal mitzählen.

Je länger Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger ist es, den Weg herauszufinden. „Warum müssen Menschen erst sechs Jahre arbeitslos sein, damit sie eine Förderung erhalten können, die eine wirkliche Chance bietet, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen“, so Michael Mommer. „Es ist gesellschaftlich sinnvoller und volkswirtschaftlich auch günstiger, die Förderung viel früher einzusetzen, damit über Jahre verfestigte Arbeits- und Hoffnungslosigkeit erst gar nicht entsteht und vorhandene berufliche Kenntnisse nicht gänzlich verloren gehen.“

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