

Es ist nicht egal: Geh wählen … aber nicht rechts!


Am Sonntag, den 14. September 2025, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. In allen Gemeinden, Städten und Kreisen werden an diesem Tag die Volksvertretungen neu gewählt. Alle Menschen ab 16 Jahren, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, entscheiden mit ihrer Stimme darüber, welche politischen Konzepte für ihr unmittelbares Lebensumfeld in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Denn nirgendwo sonst wirken sich politische Entscheidungen so unmittelbar auf den Alltag aus wie in den Kommunen: Sei es die Höhe der Kita- oder Abfall-Gebühren, das Angebot an Schwimmbädern, die Verfügbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs oder das Leistungsspektrum der Sozial- und Jugendhilfe. Über das und noch viel mehr wird in den Kommunen entschieden.
Darum ist es nicht egal, wer in den Kommunen über politische Mehrheiten verfügt. Zahlreiche Parteien und lokale Bündnisse werben mit unterschiedlichen Vorstellungen, wie unser Zusammenleben zukünftig vor Ort aussehen soll, um Ihre Stimme. Manche wollen es sozialer, andere klimagerechter, manch einer will Daseinsvorsorge privatisieren, eine andere will weitermachen wie bisher und manche wollen unser Zusammenleben durch Ausgrenzung stören.
Für die AWO in Nordrhein-Westfalen sind auch in den Kommunen Werte wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz handlungsleitend. Wenn diese Grundwerte vor Ort gelebt werden, gelingt es, das Zusammenleben zu gestalten und Zusammenhalt zu schaffen. Zweifellos wird in der Kommunalpolitik vor allem Sacharbeit für die Menschen vor Ort geleistet. Und dennoch ist die Kommunalpolitik auch der Ort, an dem unser Fundament gestaltet wird.
Darum ist es auch bei den Kommunalwahlen unserer Demokratie nicht egal, ob Sie überhaupt wählen gehen. Denn grundsätzlich stärkt jede nicht abgegebene Stimme nur jene Parteien und Bündnisse, die in den Kommunalvertretungen einen Platz sehen, um ihre demokratiefeindliche Haltung weiter salonfähig zu machen. Und es ist unserer Demokratie ebenso wenig egal, wen Sie wählen. Darum lautet unsere Bitte: Gehen Sie wählen!
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In welchem Jahr war in NRW mit 86,4% die höchste Beteiligung an einer Kommunalwahl zu verzeichnen?
Die Wahlbeteiligung war bei den Kommunalwahlen im Jahr 1975 außerordentlich hoch. Sicherlich war ein Grund für die hohe Wahlbeteiligung, dass am selben Tag auch der nordrhein-westfälische Landtag gewählt wurde. Zudem fanden diese Kommunalwahlen unmittelbar nach dem Abschluss der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen statt – die zahlreiche Menschen politisiert hat.
Bei dieser Gebietsreform wurden die Gemeindestrukturen in NRW, die im Wesentlichen auf das 19. Jahrhundert zurückgingen und noch einmal in den späten 1920er Jahren mit den Gesetzen von 1926, 1928 und letztmals 1929 eine größere Reform erfahren hatten, mit dem Ziel angepasst, zur Stärkung der Verwaltungskraft der Kreise und Gemeinden größere Einheiten zu schaffen. Vor Beginn der Reform bestanden in Nordrhein-Westfalen sechs Regierungsbezirke mit 38 kreisfreien Städten und 57 Landkreisen. Nach dem Abschluss der Gebietsreform verblieben am 1. Januar 1975 fünf Regierungsbezirke mit 23 kreisfreien Städten und 31 Landkreisen.
Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig für unsere Demokratie. Eine geringe Wahlbeteiligung und somit ein hohes Stimmgewicht könnte dann problematisch werden, wenn diejenigen, die gewählt haben, nicht mehr repräsentativ für die Gesamtbevölkerung stehen. Zudem kann eine geringe Wahlbeteiligung die politische Repräsentation verzerren, bestimmten Parteien nützen und theoretisch die Sitzverteilung im Parlament verändern.
Wer nicht wählen geht, verschenkt also ihre*seine Stimme – und davon profitieren unter Umständen Parteien, die er oder sie auf keinen Fall gewählt hätte.
Welche Partei wurde nicht durch den deutschen Staat verboten?
Nach dem versuchten Putsch Adolf Hitlers in München im Jahr 1923 wurde die NSDAP für fast zwei Jahre verboten. Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Alliierten die NSDAP erneut. In den 1950er Jahren verbot das Bundesverfassungsgericht sowohl die neonazistische SRP als auch die KPD. Dies sind bislang die einzigen erfolgreichen Parteiverbotsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik geblieben. Trotz zweier Verfahren gegen die NPD wurde diese nie förmlich verboten, allerdings wurde die NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" im Januar 2024 von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.
Ein Parteiverbot kann nur im extremen Ausnahmefall erfolgen. Denn es stelle – so das Bundesverfassungsgericht – "die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde dar". Voraussetzung für die Verfassungswidrigkeit einer Partei ist, dass sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Der Begriff der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" umfasse laut Bundesverfassungsgericht die "Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind".
Aktuell wird in der Bundesrepublik Deutschland diskutiert, ob ein Verbot der AfD beantragt wird. Über diesen Antrag müsste dann das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Wie oft finden Kommunalwahlen in NRW statt?
Vor allem in den Kommunen haben wir die Chance, unsere politischen Ideen und Projekte umzusetzen. Neben Wahlen, die alle fünf Jahre stattfinden, gibt es dafür Bürgerinitiativen oder verschiedene Beiräte. Die Stärkung der Demokratie ist ein Hauptziel aller Kommunen.
Darum sind Kommunen auch der Raum, in dem viele Menschen ihre ersten Beteiligungsschritte gehen; sei es im Jugendgemeinderat, in Bürgerinitiativen oder in Bürgerbeteiligungsverfahren. Aufgrund dieser zahlreichen niedrigschwelligen Partizipationsmöglichkeiten wird von der Kommune auch von der "Schule der Demokratie" gesprochen.
Man muss übrigens nicht parteipolitisch aktiv sein, um sich vor Ort zu engagieren. Das geht auch bei der AWO. Zum Beispiel in einem Ortsverein.
Seit wann werden Stadtverordnete in den Kommunen gewählt?
Als Ausgangs- und Bezugspunkt moderner kommunaler Selbstverwaltung gilt die Preußische Städteordnung von 1808. Diese sah eine gewählte Stadtverordnetenversammlung für die Willensbildung vor.
Inzwischen garantiert unser Grundgesetz sowohl die kommunale Selbstverwaltung als auch die kommunale Demokratie. Diese Garantie ist richtig und wichtig, wie die Geschichte zeigt. Denn im Nationalsozialismus wurde die kommunale Selbstverwaltung rechtlich und praktisch beseitigt. Die Gemeinden wurden vollständig in die nationalsozialistische Staatsorganisation und -tätigkeit integriert (Gleichschaltung); sie unterlagen weitgehend der Befehlsgewalt der NSDAP. Der Bürgermeister, der nach der vereinheitlichten „Deutschen Gemeindeordnung“ von 1935 zum „Führer der Gemeinde“ wurde, wurde ebenso von der NSDAP eingesetzt wie die Gemeinderäte, die mangels Beschlussrechten zugleich entmachtet wurden.
Seit wann ist der Bürgerentscheid in der NRW-Gemeindeordnung verankert?
Seit dem 17. Oktober 1994 haben Bürger*innen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die Kommunalpolitik einzugreifen. Seitdem können nicht nur die gewählten Rats- und Kreistagsmitglieder, sondern alle Stimmberechtigten in Einzelfällen über Sachfragen abstimmen.
Dem Bürgerentscheid, also der Abstimmung der Bürger*innen einer Stadt, eines Stadtbezirks, einer Gemeinde oder eines Kreises über eine kommunalpolitische Sachfrage, geht ein Bürgerbegehren voraus.
Unter dem Motto „Mehr unmittelbare Demokratie in den Gemeinden wagen“ hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 eine Infobroschüre zu den Abläufen und Voraussetzungen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in NRW herausgegeben.
Was wird bei den Kommunalwahlen in NRW gewählt?
Ab welchem Alter darf man in NRW bei Kommunalwahlen wählen?
Was passiert, wenn man bei der Wahl aus Versehen den falschen Kandidaten ankreuzt?
Was passiert, wenn niemand zur Wahl gehen würde?
Wie können Bürger in NRW ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben?
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