Der Paukenschlag folgte dann Anfang März: Statt des angekündigten Ausführungsgesetzes wurden sog. „Fachliche Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026“ vorgestellt. Damit entzieht sich die Landesregierung ihrer gesetzgeberischen Verantwortung und beschränkt sich auf unverbindliche Leitlinien.
Die AWO NRW ist entsetzt über dieses Ergebnis, welches eine Sicherstellung von unverzichtbaren Qualitätsstandards im Offenen Ganztag komplett ignoriert, dringende Handlungsbedarfe verkennt und Kinder, Eltern und Fachkräfte völlig im Regen stehen lässt.
Die vorgelegten fachlichen Grundlagen dürfen nicht das letzte Wort in der Debatte um eine qualitative Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsschulen sein. Denn weder Kinder, Eltern, Träger noch Fachkräfte wollen Situationen erleben, in denen zukünftig 40 Kinder in einem Raum mit einer unausgebildeten Kraft verbringen können. Das ist nämlich das realistische Szenario für den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026, wenn nicht mehr Geld in die Hand genommen wird und keine qualitativen Standards zu Personal, Räumen, Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule und anderen Themen per Gesetz von der Landesregierung festgelegt werden.