„Damit ist die Einführung der neuen, modernen Entgeltordnung für die gut 50.000 Beschäftigten der AWO in NRW endlich beschlossene Sache“, freut sich Kerstin Hartmann (Geschäftsführerin der AWO NRW) und sieht in der sukzessiven Umsetzung einen weiteren Schritt, „die Arbeit bei der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen aufzuwerten und die enorme Leistung der Beschäftigen weiter anzuerkennen.“
„Bereits seit dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Regelungen bei der Stufenzuordnung. Damit wurde auch bei der AWO wie im TVöD die ‚stufengleiche Höhergruppierung‘ eingeführt und alle verlängerten Stufenlaufzeiten abgeschafft“, berichtet Susanne Hille, Leiterin des Landesfachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft von der ver.di NRW. Am 1. August 2025 wird die Einführung der neuen Entgeltordnung für alle Beschäftigten bei der AWO NRW vollzogen sein. Dann wird ein Großteil der Beschäftigten neu eingruppiert sein“, stellt Kerstin Hartmann in Aussicht.
Beide Verhandlungspartner sind sich einig, mit der neuen Entgeltordnung ein modernes Gerüst geschaffen zu haben, „das nicht nur mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung gewährleistet. Durch die Anpassungen der Entgeltordnung sorgen wir auch dafür, dass sich sowohl neue Aufgabenbereiche als auch steigende Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten am Ende auf dem Gehaltszettel auszahlen und eine Vergleichbarkeit zum öffentlichen Dienst gegeben wird“, so Kerstin Hartmann und Susanne Hille.
„Die Kompromissbereitschaft beider Seiten trug dazu bei, mit der neuen Entgeltordnung die finanziellen Lücken zum TVöD zu schließen und die AWO als attraktive Arbeitgeberin in NRW zu stärken“, bedankt sich die Geschäftsführerin der AWO NRW für die konstruktiven Verhandlungen mit der ver.di NRW.