Denn die Sicherstellung des Existenzminimums durch das Bürgergeld hat Verfassungsrang. Die Erhöhung des Bürgergeldes in 2024 ist für Millionen von Menschen von existenzieller Bedeutung, um die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energieversorgung halbwegs abfedern zu können.
Wer die Erhöhung des Bürgergeldes mit Verweis auf das nötige Lohnabstandsgebot kritisiert – wie die Parteispitze der Union – spielt Geringverdienende gegen Transfer-Empfänger aus. Das spaltet unsere Gesellschaft. Gegner einer Bürgergeld-Erhöhung wollen den Lohndruck auf untere Einkommensgruppen verschärfen und so den Niedriglohnsektor zementieren. Sie verbreiten zudem Unwahrheiten, denn wer arbeitet, bekommt hierzulande immer mehr Geld als Bürgergeld-Empfänger*innen.
Auch die Unterstellung, dass zu viele Menschen lieber Bürgergeld beziehen, als zu arbeiten, ist purer Populismus und eine unsägliche Stigmatisierung der Betroffenen als angeblich „faul“ – denn von den knapp 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld beziehen, stehen knapp 4 Millionen dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung: etwa aufgrund ihres Alters (unter 15 Jahre alt), aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation, wegen der Pflege von Angehörigen oder aber auch weil sie bereits in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind oder zu den mehr als 800.000 Menschen gehören, deren Arbeitseinkommen so gering ist, dass sie ergänzend Bürgergeld benötigen, um ihr Existenzminimum zu sichern. Wer wirklich „Anreize für Arbeit“ verbessern will, der muss die Tarifbindung stärken und den Mindestlohn auf mindestens 14 Euro anheben.
In diesen kritischen Zeiten der Verunsicherung und gesellschaftlichen Polarisierung braucht es einen starken und verlässlichen Sozialstaat, der die Lebensrisiken angemessen absichert. Dazu gehört ein höherer Regelsatz, die Stärkung der sozialen Sicherungssysteme sowie mehr Zukunftsinvestitionen in Arbeit, Umwelt und Bildung.