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Gathmann Michaelis und Freunde | Detail

Freie Wohlfahrtspflege schickt Stellungnahme zum KiBiz-Gesetzentwurf an den Landtag

Das neue KiBiz darf nicht schlechter sein als das aktuelle

Düsseldorf, 09.04.2026. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW) sind weiterhin in engem Austausch mit dem Landtag und der Landesregierung zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz). Im öffentlichen Stellungnahmeverfahren des Landtags haben die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege heute ihre gemeinsame Stellungnahme an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend übersandt.

Den aktuellen Stand der Gespräche ordnen Kirsten Schwenke, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW, und Stephan Jentgens, Mitglied im Vorstand der Freien Wohlfahrtspflege in NRW und Vorsitzender des Arbeitsausschusses Tageseinrichtungen für Kinder, wie folgt ein:

Kirsten Schwenke: „Die Freie Wohlfahrtspflege führt derzeit auf allen Ebenen intensive Gespräche mit der Landesregierung sowie mit allen demokratischen Fraktionen im NRW-Landtag darüber, wie die Kindertageseinrichtungen künftig ausgestaltet werden sollen. Wir erleben dabei einen ernsthaften und konstruktiven Austausch. Im Mittelpunkt der Gespräche steht das gemeinsame Anliegen von Landespolitik und freien Trägern, hohe Bildungsansprüche mit einer verlässlichen finanziellen, strukturellen und personellen Ausstattung der Kitas in Nordrhein-Westfalen in Einklang zu bringen. Dieses gemeinsame Ringen ist anspruchsvoll, aber es ist getragen von dem klaren Willen, Verantwortung zu übernehmen – für Kinder, Eltern und die Mitarbeitenden in unseren 8.300 Tageseinrichtungen für Kinder. Für die Freie Wohlfahrtspflege gilt dabei unverändert: Das neue KiBiz darf nicht schlechter sein als das aktuelle. Den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf lehnt die Freie Wohlfahrtspflege ab. Ich danke allen beteiligten Akteur*innen ausdrücklich für den bislang gemeinsam zurückgelegten Weg und hoffe sehr, dass es im parlamentarischen Verfahren gelingt, ein Kinderbildungsgesetz zu verabschieden, das deutlich besser ist als der aktuelle Gesetzentwurf. In den bisherigen Gesprächen wird deutlich, dass allen Beteiligten der Ernst der Lage bewusst ist.“

Stephan Jentgens: „Kitazeit ist Bildungszeit. In den Verhandlungen zeichnet sich ein Zielkonflikt zwischen qualitativ hochwertiger Bildungsarbeit und verlässlichen Öffnungszeiten einerseits und nach wie vor deutlich unterfinanzierten Einrichtungen andererseits ab. Unser Ziel im parlamentarischen Verfahren ist es nun, ein neues KiBiz zu bekommen, das den Status quo zumindest nicht verschlechtert.“

Um das zu erreichen sind aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege vier Knackpunkte zentral:

Erstens das umstrittene und weiterhin diskutierte Kern- und Randzeitenmodell. Eine Kernzeit von lediglich fünf Stunden pro Tag greift aus unserer Sicht deutlich zu kurz. Bildung, Erziehung und Betreuung finden zu jeder Zeit in der Kindertageseinrichtung statt. Keinesfalls darf die Situation entstehen, dass beispielsweise Kinder mit einer Buchungszeit von 45 Stunden nur 25 Stunden personell gut ausgestattete Kernzeit als „Bildungszeit“ erhalten und die verbleibenden 20 Stunden Randzeit vorrangig von einem Betreuungsanspruch geprägt sind. Auch müssen Aufsichtspflicht, Kindesschutz und Teilhabe zu jedem Zeitpunkt in der Kindertageseinrichtung durch eine angemessen qualifizierte Personalausstattung gesichert sein. Die Freie Wohlfahrtspflege hält eine Aufsplittung in Kern- und Randzeiten fachlich nicht für vertretbar.

Zweitens die erweiterten Buchungszeiten. Bisher können Eltern zwischen drei unterschiedlichen Betreuungsumfängen für ihre Kinder in der Kita wählen: 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Der Gesetzentwurf sieht vor, künftig zusätzlich auch 30 und 40 Wochenstunden einzuführen. Was auf den ersten Blick nach mehr Flexibilität klingt, würde in der Praxis große Herausforderungen für Kinder, Fachkräfte und Träger mit sich bringen. In der Kita könnten künftig Kinder mit bis zu fünf unterschiedlichen Buchungszeiten betreut werden. Erfahrungsgemäß nutzen Familien diese Zeiten zudem in sehr unterschiedlichen Tagesrhythmen. Für die Einrichtungen bedeutet das einen erheblich höheren Organisationsaufwand. Für die Kinder selbst würde dies häufiger wechselnde Gruppen und Spielkonstellationen bedeuten. Diese fehlende Kontinuität erschwert stabile Beziehungen und steht damit dem pädagogischen Bildungsauftrag der Kitas entgegen. 
Hinzu kommen erhebliche finanzielle Risiken für die Träger. Die Finanzierung der Kitas nach dem Kinderbildungsgesetz KiBiz ist an die gebuchten Stunden gekoppelt. Ein Szenario: Wenn nur jedes fünfte Kind eine niedrigere Buchungszeit als derzeit erhält, würden dem System rund 200 Millionen Euro fehlen. Die vorgesehene Erhöhung der Kindpauschalen zur Senkung des Defizits der Einrichtungen würde damit vollständig aufgezehrt. Bei einer Reduzierung der Buchungszeit bei jedem zweitem Kind im Vergleich zu heute würden sogar rund 500 Millionen Euro fehlen. Damit würde sich das Defizit in einem ohnehin schon deutlich unterfinanzierten System weiter verschärfen. Zwar sinken mit geringeren Buchungszeiten formal auch die Leistungen, tatsächlich lassen sich aber kaum Kosten einsparen. Viele Ausgaben, etwa für Personal, Gebäude oder Miete fallen unabhängig von der Belegung an. Kitas müssen weiterhin Fachkräfte für höhere Betreuungsumfänge vorhalten, auch wenn sie von weniger Kindern genutzt werden. Die zusätzliche finanzielle Unsicherheit würde den Bestand zahlreicher Einrichtungen ernsthaft gefährden. 

Daher fordert die LAG FW eindringlich, auf die zusätzlichen Buchungsmöglichkeiten zu verzichten. Zumindest so lange, bis die Finanzierungssystematik des KiBiz belegungsunabhängige Betriebskosten berücksichtigt und die wirtschaftlichen Risiken für die Träger deutlich abgefedert ist. Nur so lassen sich Bildungsanspruch, Qualität und Stabilität dauerhaft miteinander 
vereinbaren.

Drittens die erweitere Überbelegung von Gruppen. Der Gesetzentwurf sieht vor, mehr Kinder pro Kita Gruppe zuzulassen. Das würde die Bildungs- und Betreuungsqualität weiter absenken und insbesondere Kinder unter drei Jahren, Kinder mit Förderbedarfen sowie die Mitarbeitenden deutlich zusätzlich belasten. Die geplante Neuregelung widerspricht klar den seit Jahren wissenschaftlich begründeten Forderungen der LAG FW und der Kirchen nach kleineren Gruppen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen. Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf zurückgehende Kinderzahlen muss dieser Passus im Gesetzentwurf dringend gestrichen werden.

Viertens die Inklusion. Für Kinder mit Behinderung beziehungsweise Kinder, die von Behinderung bedroht sind, sieht der Gesetzentwurf eine erhöhte Kindpauschale vor. Diese dient der Berücksichtigung des pädagogischen Mehraufwandes für die Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita. Hier braucht es zwingend eine Ergänzung im Gesetzestext, dass diese Pauschale neben Personalkosten auch für Sachmittel ausgegeben werden kann. Insgesamt sind im Gesetzentwurf Inklusionsaspekte zwar aufgegriffen worden, bleiben jedoch hinter den Erwartungen an entsprechende Finanzierungs- und Personalkonzepte zur Sicherung von Inklusion und sozialer Teilhabe aller Kinder zurück.“

Hintergrundinformationen 
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) sowie die katholische und die evangelische Kirche vertreten aktuell 8.300 von insgesamt 10.800 Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Damit befinden sich drei Viertel aller Kitas in NRW in freier Trägerschaft. In diesen Kitas bilden, erziehen und betreuen mehr als 100.000 Beschäftigte etwa 500.000 Kinder.

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