Eigene Rechte und Mitwirkungspflichten kennen
Schutzsuchende stehen einem komplexen Asylverfahren gegenüber, und sollen - bereits kurz nach der Ankunft - das persönliche Gespräch, die Anhörung, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führen. Information zum Verfahren, zu Mitwirkungspflichten und eine Vorbereitung auf die Anhörung samt Unterlagen besprechen sie mit den Fachberater*innen. Die Beratungsstellen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW und Nichtregierungsorganisationen arbeiten in Büros in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Besonders schutzbedürftige Personen – etwa Opfer sexualisierter Gewalt, queere Personen oder traumatisierte Geflüchtete berichten in vertrauensvollen Gesprächen oft erstmals über ihre persönliche Situation – so dass ihre Bedarfe im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigt werden können. Die Zusammenarbeit mit BAMF und Bezirksregierungen hat sich in regelmäßigen Austauschformaten fest etabliert.
Streichung trotz Wirksamkeit des Programms
Mit der Einstellung der Mittel droht eine bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen, ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde. Das BMI gibt als Grund Haushaltseinsparungen und eine Evaluation des Programms an – diese wurde bislang aber nicht veröffentlicht. Die praxisbasierte Expertise stellt die Wirksamkeit des Programms dar: Es fördert Rechtsstaatlichkeit, Beschleunigung und Effizienz im Asylverfahren.
Das erklärt Kirsten Schwenke, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW:
„Der Bund muss die unabhängige Beratung ausbauen, statt einstellen. Das Recht ist nur etwas wert, wenn Menschen auch effektiven Zugang dazu haben. Die Beratungsstellen nehmen die Menschen und ihre Erfahrungen ernst, erläutern Verfahrensschritte, rechtliche Ansprüche und können beraten, in welchen Fällen ein Asylantrag erfolgsversprechend – oder aussichtslos ist. Die Beratung stärkt das Vertrauen in Entscheidungen und trägt langfristig zur Kosteneffizienz bei.“
Beratung zu verschärftem Asylrecht durch GEAS-Reform
Ab Juni wird das Asylrecht deutlich verschärft, u.a. mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, beschleunigten Verfahren und verkürzten Rechtmittelfirsten. Gerade dafür ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar. Als unentgeltliche Rechtsauskunft ist die Beratung im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen – und muss auch von Deutschland verpflichtend umgesetzt werden. Somit würde eine Infrastruktur zerstört, die auch über 2026 hinaus unionsrechtlich normiert ist und vorgehalten werden muss.
INFO
Bundesprogramm Asylverfahrensberatung
Die Asylverfahrensberatung gem. §12a AsylG ist seit 2023 bei unabhängigen Beratungsstellen angesiedelt und wird mit 25 Mio. Euro jährlich vom Bund gefördert. Die Beratung ist freiwillig, unentgeltlich, ergebnisoffen und berät Schutzsuchende einzelfallbezogen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz.
2024 wurden rund 71.000 Asylsuchende an bundesweit 224 Standorte beraten. In 4.200 Beratungsfällen wurde ein besonderer Schutzbedarf festgestellt, etwa bei Gewalterfahrungen, Traumatisierungen oder bei unbegleiteten Minderjährigen. In Nordrhein-Westfalen beraten über 50 Berater*innen an knapp 30 der 53 Aufnahmeeinrichtungen, mit über 14.000 Beratungen jährlich. Bereits jetzt sind etliche Ratsuchende, insbesondere in Notunterkünften, ohne Beratung. Die Lücke rührt daher, dass die jahrzehntelange NRW-Landesförderung Ende 2024 mit Verweis auf die Bundesförderung eingestellt worden. Die Mittel reichen seitdem nicht aus.